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Normen im Sicherheitsbereich

 

Qualitätsrettungsmittel müssen durch DIN ISO 9001 zertifiziert sein.

 
 
  • Lieferanten der Bauteile werden in den Qualitätskreislauf eingebunden. Die Wareneinkaufskontrolle, ausgestattet mit den modernsten Prüfmitteln bietet zusätzliche Sicherheit.
  • Jede Rettungsweste muß ein Entwicklungs-Prüfprogramm durchlaufen.
  • Die Einhaltung der ISO 9001 Zertifizierung wird regelmäßig durch die DGS, öffentliche Institutionen und renommierte Großunternehmen überprüft.
  • Zusätzlich zu Tests und Qualitätsprüfungen versuchen die Hersteller von Rettungswesten darauf zu achten, den primären Anspruch ihrer Kunden in den Mittelpunkt aller Bestrebungen zu stellen.
 

Conformitee Europeene

 

Die Normen schreiben den Herstellern ganz bestimmte Kennzeichnungspflichten vor. Die bedeutsamste ist die Kennzeichnung mit dem europäischen Konformitätszeichen CE (=frz. Conformitee Europeene).

 
 

Feststoff- oder aufblasbare Rettungswesten? Welche Auftriebsklasse ?

  
 

Schwimmhilfen und Rettungswesten werden in der heutigen Normierung nach ihrer Tragkraft, ihrem Auftrieb gemessen (Newton).

Feststoff-Auftrieb wird durch Materialien wie Weichschäume aus Polyvinylchlorid (PVC) oder Polyäthylen (PE) erzeugt.
Gasförmiger Auftrieb: CO2 hat sich als das problemloseste Gas herausgestellt; ungiftig, unbrennbar und gut lagerbar in Kleinstpressgasflaschen bei nicht zu hohen Druckverhältnissen.

  
 

Im Wasser zählt nur der Kopf als Gewicht. Allerdings ist so viel Auftrieb erforderlich, damit ein Körper im Wasser, wenn nötig, gedreht werden kann, und Mund und Nase dauerhaft und sicher über der Wasseroberfläche zu halten. Die Bekleidung spielt hier eine große Rolle.
Diese Leistung wird für einen unbekleideten, erwachsenen Menschen von einem Auftrieb von mind. 100 Newton erreicht.

Will man Reserven haben und auf jeden Fall die Drehung des Körpers durch das Rettungsgerät bei Ohnmacht sicherstellen, sind mind. 150 Newton anzusetzen.

Bis zu einem gewissen Grad kann man einen Kompromiss herbeiführen, die Tragkraft zu verringern und trotzdem die Leistung (Drehung in eine ohnmachtsichere Lage) beizubehalten. Der Feststoff begrenzt jedoch diesen Kompromiss, da Feststoff - ab einer bestimmten Größe an - nicht mehr komfortabel und tragbar ist. Eine vorbeugende Sicherung durch permanentes Tragen ist bei Feststoffwesten dieser Größe nicht mehr gegeben.

 

 

Ausreichenden Auftrieb für die Leistungsanforderung der 150-275 Klasse zu erbringen, ist praktisch nur noch durch aufblasbare Rettungswesten möglich. Deren Schwimmkörper sind unaufgeblasen sehr klein verpackt, können ohne Probleme, und ohne die Bewegungsfreiheit einzuschränken, ständig getragen werden. Eine Aufblasvorrichtung (Hand oder Automatik) sorgt dafür, dass sie jederzeit aktiviert werden können. Die Kombination mit anderen Sicherheitsgeräten, wie z.B. Lifebelt, ist einfach und angeraten.

Zusammenfassung:

  • Schwimmhilfen: (50N): nur für gute Schwimmer geeignet. Nur für geschütztes Gewässer, wo Hilfe schnell zur Stelle ist. Nicht ohnmachtsicher! Für Kinder (-30kg) nicht geeignet. Keine Rettungsweste.
  • Rettungswesten (100N): In Binnengewässern und geschützten Revieren zu nutzen. Nur eingeschränkt ohnmachtssicher (kleidungsabhängig).
  • Rettungswesten (150N): Für Hochsee und schwierige Bedingungen. Umgehende Ohnmachtssicherheit auch mit schwerer, wetterfester Kleidung.
  • Rettungswesten (275N): Für Hochsee und extrem schwierige Bedingungen. Umgehende Ohmachtssicherheit auch mit schwerer, wetterfester Kleidung.

Die einzelnen Modelle haben verschiedene Passformen, um individuell den richtigen Typ auszuwählen. Ohne ein Probieren der Rettungsweste sollte kein Kauf getätigt werden.

 

 

 

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